Einvernehmliche Scheidung

Nicht jeder Ehepartner muss bei einer Scheidung anwaltlich vertreten sein. Es ist lediglich erforderlich, dass der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, den Rechtsanwalt beauftragt, der allerdings auch nur diesen Auftraggeber vertritt. Es reicht dann aus, dass der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten gegenüber dem Gericht zustimmt.

Dies kann eine Scheidung beschleunigen und Kosten sparen, wenn sich die Ehegatten im Innenverhältnis die Rechtsanwaltskosten hälftig oder mit anderer Quote teilen.

Natürlich muss auch eine einvernehmliche Scheidung die Gesetzesvorgaben, wie beispielsweise das Trennungsjahr erfüllen.

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