Kindesunterhalt

Der Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder entsteht, sobald die Eltern getrennt leben. Der Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder leben, erbringt Unterhalt durch Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt in Geld zu leisten. Die Zahlungen müssen an den Elternteil erbracht werden, in dessen Haushalt die Kinder leben. Die Höhe des zahlbaren Unterhalts richtet sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der zu zahlende Unterhalt.

Sehr häufig stellt sich die Frage, wer nach der Trennung das Kindergeld erhält. Berechtigt zum Bezug des Kindergeldes ist der Elternteil, in dessen Haushalt die minderjährigen Kinder leben. Bei dem anderen Elternteil erfolgt eine Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes über den sogenannten zahlbaren Unterhalt — also den Betrag, den der Unterhaltsverpflichtete monatlich an den Unterhaltsberechtigten überweisen muss. Die hälftige Kindergeldanrechnung verringert also den zahlbaren Kindesunterhalt

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