Unterhalt

  • Trennungsunterhalt - ist der Zahlungsanspruch, den der Ehegatte mit geringerem oder keinem Einkommen als Ausgleich ab erfolgter Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung hat.
  • Ehegattenunterhalt - ist der Zahlungsanspruch, den der Ehegatte nach der Scheidung im Rahmen der nachehelichen Solidarität auf Dauer oder zeitlich begrenzt, (insbesondere wegen Betreuung, Krankheit, Alter, Aufstockung, u.a.) hat.
  • Kindesunterhalt - ist vom nichtbetreuenden Elternteil für das Kind zu leisten, solange das Kind bedürftig ist.
  • Elternunterhalt - ist bei Bedürftigkeit der Eltern von den Kindern zu zahlen.
  • Unterhaltsabänderung - Bei Änderung der Einkommensverhältnisse der Beteiligten muss der Unterhalt angepasst werden.

 

Telefon: +49 (0)821 38 007

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