Unterhaltsabänderung
Als Unterhaltstitel bezeichnet man die Entscheidungen des Gerichts durch Beschluss, aber auch Jugendamtsurkunden, gerichtliche Vergleiche oder notarielle Urkunden, in denen eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt verfolgt ist.
Bestehende Unterhaltstitel können unter bestimmten Voraussetzungen sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten abgeändert, also reduziert oder erhöht werden, wenn sich die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse ändern. Dies erfolgt aber – abgesehen von den sog. dynamisierten Unterhaltstiteln - nur dann, wenn entsprechende Anträge gestellt werden.
Zur Abänderung bestehender Unterhaltstitel beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei in Augsburg. Vereinbaren sie hierzu telefonisch einen Termin oder senden Sie uns eine Anfrage ganz einfach per Kontaktformular oder eine individuelle Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir setzten uns gerne zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Oder rufen Sie uns einfach an.
Die Kanzlei Probst für Familienrecht liegt nur 600 Meter Fußweg vom Familiengericht Augsburg entfernt (Adresse: Hermanstraße 5, 86150 Augsburg).
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